Schritt 1: Auf wessen Namen wird die Domain registriert?
Die Domain gehört dem, der bei der Registrierungsstelle als Inhaber eingetragen ist. Dort muss Ihr Betrieb stehen.
Rechtlich gehört eine Domain dem, der beim Registrar als Domaininhaber eingetragen ist. Wer sie technisch verwaltet, spielt dafür keine Rolle. Genau an diesem Punkt entstehen die meisten Probleme, wenn Sie Ihre Handwerker Website erstellen lassen.
Steht die Agentur als Inhaber im Register, entscheidet sie, wohin die Adresse zeigt. Damit kontrolliert sie auch alle E-Mail-Adressen, die an der Domain hängen. Ein erzwungener Umzug kann außerdem Ihre Platzierungen bei Google kurzfristig beschädigen.
Im Streitfall haben Sie dann nur einen vertraglichen Anspruch, aber keinen direkten Zugriff. Fragen Sie deshalb vor dem Auftrag: „Wird die Domain auf meinen Namen registriert, und bekomme ich das schriftlich?“
Ob eine bestehende .de-Domain schon Ihnen gehört, zeigt die kostenlose Whois-Abfrage der Registrierungsstelle für .de-Adressen. Dort steht der eingetragene Inhaber, und den sollten Sie kennen, bevor Sie ein neues Projekt beauftragen.
Schritt 2: Bekommen Sie alle Zugänge und einen eigenen Hosting-Vertrag?
Wer keine Admin-Zugänge hat, kann weder Backups anlegen noch ohne die Agentur einen neuen Dienstleister beauftragen.
Ohne Administrator-Zugang ist Ihr Betrieb vollständig von der Agentur abhängig. Sie können dann keine Backups erstellen, keine technischen SEO-Einstellungen ändern und niemand anderen mit der Seite beauftragen.
Ein eigener Hosting-Vertrag auf Ihren Namen schützt zusätzlich. Zahlt die Agentur das Hosting und endet die Zusammenarbeit im Streit, kann Ihre Seite offline gehen.
Lassen Sie sich zusichern, dass Sie nach Fertigstellung ein Übergabeprotokoll mit allen Zugangsdaten bekommen. Testen Sie jeden Zugang einmal selbst, bevor Sie die Schlussrechnung bezahlen. Diese Zugänge gehören in das Protokoll:
Domain-Registrar-Konto
Damit legen Sie selbst fest, wohin Ihre Adresse zeigt, und können die Domain bei Bedarf zu einem anderen Anbieter umziehen.
Hosting und FTP
Der Zugriff auf den Server, auf dem die Dateien Ihrer Website liegen. Ohne ihn gibt es keine eigenen Backups.
CMS-Administrator
Das Konto mit vollen Rechten im Redaktionssystem. Ein eingeschränkter Redakteurs-Login reicht für einen späteren Wechsel nicht aus.
E-Mail-Server
Die Zugangsdaten zu Ihren Postfächern, damit Sie Adressen selbst anlegen und bei einem Umzug mitnehmen können.
Google-Zugänge
Analytics, Search Console und Google My Business sollten über Ihr eigenes Google-Konto laufen.
Schritt 3: Wer schreibt die Texte, und wer haftet dafür?
Klären Sie vorher, ob die Agentur Texte mit Orts- und Gewerkbezug liefert oder ob Ihr Betrieb sie selbst schreiben muss.
Viele Agenturen liefern im Standardangebot keine Texte. Andere schreiben allgemeine Inhalte, die genauso gut auf jeder anderen Handwerkerseite stehen könnten.
Für einen lokalen Betrieb ist das ein Nachteil bei Google. Ein Suchbegriff wie „Elektriker München Schwabing“ taucht in einem Standardtext kaum auf, obwohl Kunden in Ihrer Nähe genau so suchen.
Fragen Sie deshalb: Schreibt die Agentur die Texte, oder müssen Sie sie liefern? Und falls die Agentur schreibt: Wie viele Korrekturrunden sind im Angebot enthalten?
Klären Sie auch, wer bei rechtlich problematischen Texten einsteht, etwa bei falschen Preisangaben oder Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Grundsätzlich haften Sie als Betreiber der Website für die Inhalte. Lesen Sie deshalb jeden Text vor der Freigabe selbst.
Schritt 4: Was kostet eine Änderung nach der Abnahme?
Ohne schriftliche Regelung rechnen Agenturen spätere Änderungen nach Aufwand ab. Das ist der häufigste Streitpunkt.
Der Erstellungspreis deckt meist nur den Start. Ohne schriftliche Regelung wird alles Weitere nach Aufwand berechnet, dann kann schon ein einzelner geänderter Satz eine eigene Rechnung auslösen.
Fragen Sie im Angebot, wie viele Änderungswünsche enthalten sind, gemessen in Stunden oder Runden, und was eine Stunde Folgearbeit kostet. Gibt es ein Pflegepaket, lassen Sie sich schriftlich auflisten, was genau darin steckt.
Fragen Sie außerdem, ob Sie kleine Inhalte nach dem Projekt selbst ändern können. Wer Öffnungszeiten oder ein Baustellenfoto selbst austauscht, braucht dafür keinen Auftrag an die Agentur. Diese Posten lösen erfahrungsgemäß Nachzahlungen aus:
Folgeänderungen an Texten und Bildern
Jedes neue Referenzfoto und jeder überarbeitete Leistungstext zählt als Änderung, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Sicherheitsupdates für CMS und Plugins
Redaktionssysteme und Erweiterungen brauchen laufend Updates. Klären Sie, wer sie einspielt und ob das im Preis enthalten ist.
Neue Unterseiten
Ein zusätzliches Gewerk oder ein neues Einsatzgebiet braucht oft eine eigene Seite und wird meist extra berechnet.
Impressum und Datenschutz
Ändern sich Gesetze, müssen diese Seiten angepasst werden. Fragen Sie, ob das zum Pflegepaket gehört.
Schritt 5: Wem gehören Design, Texte und Plugins?
Das Urheberrecht bleibt beim Ersteller. Im Vertrag muss deshalb ein ausschließliches und dauerhaftes Nutzungsrecht für Sie stehen.
Nach § 29 Urheberrechtsgesetz lässt sich das Urheberrecht selbst nicht übertragen. Eingeräumt werden können nur Nutzungsrechte, also Lizenzen.
Texte und Grafiken, die die Agentur erstellt, bleiben damit urheberrechtlich bei ihrem Schöpfer. Im Vertrag muss ausdrücklich stehen, dass Sie ein ausschließliches, dauerhaftes Nutzungsrecht erhalten, auch für den Fall, dass die Zusammenarbeit endet.
Dasselbe gilt für Premium-Plugins. Laufen sie über eine Lizenz der Agentur, erlischt Ihr Nutzungsrecht mit dem Vertrag, und Sie müssen sie neu kaufen.
Lassen Sie sich die Klausel zu den Nutzungsrechten vor der Unterschrift zeigen. Fragen Sie zusätzlich, ob alle Lizenzen auf Ihr eigenes Konto registriert werden.
Welche zehn Fragen gehören ins Erstgespräch?
Diese zehn Fragen können Sie ausgedruckt ins Erstgespräch mitnehmen und die Antworten direkt daneben notieren.
Die Liste fasst die Schritte oben zusammen und ergänzt sie um Ansprechpartner, Datenschutz und Referenzen. Bestehen Sie bei den ersten beiden Fragen auf einer schriftlichen Antwort, am besten direkt im Angebot.
Notieren Sie die Antworten jeder Agentur auf einem eigenen Blatt mit denselben zehn Punkten. So vergleichen Sie Angebote nach denselben Maßstäben und sehen sofort, wo eine Antwort fehlt.
Weicht eine Agentur bei einer Frage aus, haken Sie nach und lassen Sie die Antwort im Angebot festhalten.
1. Auf wen wird die Domain registriert?
Die passende Antwort: auf Ihren Betrieb, schriftlich bestätigt.
2. Bekomme ich nach Abschluss alle Zugangsdaten?
Gemeint sind Domain, Hosting, CMS, E-Mail und die Google-Zugänge, gesammelt im Übergabeprotokoll.
3. Was kostet es genau, einmalig und laufend?
Lassen Sie sich beide Posten getrennt aufschlüsseln.
4. Wer schreibt die Texte, und wie viele Korrekturrunden sind enthalten?
Fragen Sie auch, ob die Texte Ihren Ort und Ihr Gewerk nennen.
5. Was kostet eine einzelne Änderung nach der Abnahme?
Gefragt ist der Stundensatz oder der Preis pro Änderungsrunde.
6. Laufen Premium-Plugins und Lizenzen auf mein Konto?
Laufen sie auf die Agentur, erlöschen sie, wenn die Zusammenarbeit endet.
7. Kann ich kleine Inhalte selbst ändern?
Zum Beispiel Öffnungszeiten oder Fotos, ohne jedes Mal die Agentur zu beauftragen.
8. Wer ist mein fester Ansprechpartner?
Lassen Sie sich einen Namen und eine direkte Erreichbarkeit nennen.
9. Ist die Seite DSGVO-konform?
Gemeint sind Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner.
10. Welche Referenzkunden aus dem Handwerk darf ich ansprechen?
Bitten Sie um zwei bis drei Betriebe, die Sie anrufen dürfen.
Was können Sie heute schon erledigen?
Prüfen Sie heute per Whois-Abfrage, auf wessen Namen Ihre Domain eingetragen ist. Das dauert wenige Minuten.
Rufen Sie die Whois-Abfrage für .de-Domains auf und geben Sie Ihre Adresse ein. Steht dort nicht Ihr Betrieb als Inhaber, ist das die erste Frage an Ihre aktuelle oder künftige Agentur.
Drucken Sie danach die zehn Fragen aus und legen Sie sie neben das nächste Angebot. Wer vorher sehen möchte, wie eine Seite für den eigenen Betrieb aussehen könnte: Die kostenlose Website-Vorschau unten ist dafür der einfachste Weg.
- Was passiert, wenn die Agentur als Domaininhaber eingetragen ist?
- Dann entscheidet die Agentur, wohin die Domain zeigt, und kontrolliert die daran hängenden E-Mail-Adressen. Sie haben nur einen vertraglichen Anspruch, keinen direkten Zugriff. Klären Sie die Übertragung auf Ihren Namen deshalb schriftlich, bevor eine Zusammenarbeit endet.
- Wer haftet für die Inhalte meiner Handwerker-Website?
- Grundsätzlich haftet der Betreiber der Website für die Inhalte, also Ihr Betrieb. Lesen Sie jeden Text vor der Freigabe und regeln Sie im Vertrag, wer bei Texten der Agentur einsteht.
- Kann mir die Agentur das Urheberrecht an Design und Texten übertragen?
- Nein. Nach § 29 Urheberrechtsgesetz ist das Urheberrecht nicht übertragbar, eingeräumt werden nur Nutzungsrechte. Achten Sie im Vertrag auf ein ausschließliches, dauerhaftes Nutzungsrecht, das auch nach Ende der Zusammenarbeit gilt.
Ihre Website sollte das auch können?
Wir bauen die erste Version Ihrer neuen Handwerker-Website kostenlos. Sie zahlen erst, wenn sie Ihnen gefällt und live geht.
Kostenlose Vorschau anfordern- 10 Fragen, die Sie jeder Web-Agentur stellen sollten (smugo.de)
- Domain-Inhaber: Warum Ihre Domain Ihnen gehören muss (webstudiopfalz.de)
- Welche Fragen an die Webagentur vor Auftrag? (kareon.de)
- Website gehört der Agentur: was jetzt gilt (seoeffekt.de)
- Webseite umziehen und Agenturwechsel: Checkliste (webnamic.de)
