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Webdesign• 16. Oktober 2026• 6 Min. Lesedauer

Woran Sie eine seriöse Webdesign-Agentur für Handwerker erkennen

Eine Webdesign-Agentur für Handwerker ist schnell gefunden, eine seriöse zu erkennen ist schwerer. Die Werbesätze klingen überall ähnlich. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie vor der Unterschrift selbst prüfen können: das Impressum der Agentur, live erreichbare Referenzen und die Klauseln im Vertrag, jeweils mit Vorher-Nachher-Formulierungen zum Übernehmen.

Kurz gesagt
Titelbild mit dem Schriftzug Webdesign-Agentur für Handwerker seriös und einem Smartphone-Piktogramm

Warum beweisen Werbeversprechen bei der Agenturwahl nichts?

Sätze wie „erfahrener Partner fürs Handwerk“ kann jede Agentur schreiben, prüfen können Sie sie vor der Unterschrift kaum.

Auf vielen Agenturseiten stehen Sätze wie „Ihr erfahrener Partner fürs Handwerk“ oder „Websites, die Kunden bringen“. Solche Sätze kosten nichts. Ob sie stimmen, merken Sie meist erst, wenn der Vertrag läuft.

Prüfbar sind dagegen Dinge, die schwarz auf weiß stehen: das Impressum der Agentur, live erreichbare Kundenseiten und die Klauseln im Vertrag. Dafür brauchen Sie kein Fachwissen, nur einen Browser und etwas Ruhe.

Viele Vergleichsartikel empfehlen „Qualität“, „Erfahrung“ und „gute Kommunikation“, ohne zu sagen, wie man das misst. Die Abschnitte unten stellen deshalb jeweils eine typische Werbeformulierung einer prüfbaren Frage gegenüber.

Die Nachher-Fassungen sind so formuliert, dass Sie sie direkt in eine E-Mail an die Agentur kopieren können. Je klarer Ihre Frage, desto schwerer fällt eine ausweichende Antwort.

Was verrät das Impressum der Agentur über ihre Seriosität?

Wer Ihnen eine rechtssichere Website verkauft, muss das eigene Impressum lückenlos führen.

Gewerbliche Websites in Deutschland brauchen ein Impressum, geregelt im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Das gilt für Ihren Betrieb und genauso für jede Webagentur. Rufen Sie deshalb als Erstes das Impressum der Agentur auf, die Sie beauftragen wollen.

Vorher, auf der Agenturseite: „Wir sind ein junges Team aus der Region.“ Nachher, Ihre Prüffrage: „Unter welcher Firma, Rechtsform und Anschrift ist Ihre Agentur eingetragen?“ Die Antwort sollte im Impressum bereits stehen.

Ein Impressum mit Lücken ist ein konkretes Warnsignal. Wer die Pflichtangaben auf der eigenen Seite vergisst, wird bei Ihrer Seite kaum gründlicher arbeiten. Gleichen Sie die folgenden Punkte ab.

1. Name, Rechtsform und Vertretungsberechtigter

Steht dort der vollständige Firmenname mit Rechtsform, etwa GmbH oder UG, und wer die Firma vertritt? Ein Vorname mit „Webdesign“ dahinter reicht nicht.

2. Vollständige Postanschrift

Dazu gehört eine Adresse mit Straße und Hausnummer. Ein Postfach erfüllt die Pflicht nicht.

3. Zwei Wege zur Kontaktaufnahme

Neben der E-Mail-Adresse braucht es einen weiteren schnellen Kontaktweg, meist eine Telefonnummer. Steht dort nur ein Kontaktformular oder nur eine Mailadresse, fehlt etwas.

4. Handelsregister und Umsatzsteuer-ID

Ist die Agentur im Handelsregister eingetragen, gehören Registergericht und Nummer ins Impressum, ebenso eine vorhandene Umsatzsteuer-ID. Die Registernummer können Sie im Handelsregister selbst nachschlagen.

Wie prüfen Sie Referenzen, statt ihnen zu glauben?

Ein Screenshot beweist nichts, eine live erreichbare Kundenseite mit echtem Firmennamen dagegen schon.

Viele Portfolios zeigen schöne Entwürfe ohne Kundennamen. Ob diese Seiten je online gingen und heute noch funktionieren, sehen Sie daran nicht.

Vorher, auf der Agenturseite: „Zahlreiche zufriedene Kunden aus dem Handwerk.“ Nachher, Ihre Bitte per Mail: „Bitte schicken Sie mir Links zu zwei oder drei Websites von Handwerksbetrieben, die Sie gebaut haben und die heute online sind.“

Fragen Sie außerdem, welches Ziel der Kunde mit der Seite hatte, etwa mehr Anfragen für Badsanierungen. Eine gute Agentur kann das erklären und beschreibt mehr als das Aussehen. Die Links prüfen Sie dann selbst, am besten auf dem Handy.

1. Lädt die Seite auf dem Handy zügig?

Öffnen Sie die Referenz unterwegs im Mobilfunknetz. Bleibt die Seite lange weiß oder springt der Text beim Laden hin und her, verlieren Kunden die Geduld.

2. Ist sie auf dem kleinen Bildschirm bedienbar?

Lässt sich die Telefonnummer antippen, ist der Text ohne Zoomen lesbar, sind Knöpfe groß genug für den Daumen? Müssen Sie seitlich wischen, ist die Seite nicht mobiloptimiert.

3. Haben die Referenzen Impressum und Datenschutzerklärung?

Die Agentur baut Ihnen dasselbe wie ihren anderen Kunden. Fehlen diese Seiten bei den Referenzen, fehlen sie womöglich bald auch bei Ihnen.

4. Gibt es den Betrieb wirklich?

Suchen Sie den Firmennamen auf Google Maps oder im Handelsregister. Ein echter Betrieb mit Adresse und Bewertungen lässt sich schnell finden.

5. Wo stehen die Bewertungen der Agentur?

Zitate auf der eigenen Agenturseite hat die Agentur selbst ausgewählt. Bewertungen auf unabhängigen Plattformen sagen mehr, weil die Agentur sie nicht steuern kann.

Welche Vertragsformulierungen sollten Sie misstrauisch machen?

Laufzeit, Domain und Leistungsumfang gehören schriftlich in den Vertrag, mündliche Zusagen helfen Ihnen im Streitfall wenig.

Für Verbraucher hat der Gesetzgeber lange Laufzeiten und automatische Verlängerungen begrenzt. Ihr Betrieb ist aber Geschäftskunde, und für Geschäftskunden gelten diese Schutzregeln nicht automatisch. Für Sie zählt deshalb vor allem, was im Vertrag steht.

Die Vorher-Fassungen unten sind typische unklare Formulierungen aus Angeboten. Die Nachher-Fassungen können Sie als Änderungswunsch an die Agentur schicken. Lehnt sie jede Änderung ab, ist das ebenfalls eine Antwort.

1. Laufzeit und Kündigung

Vorher: „Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.“ Nachher: „Die Mindestlaufzeit beträgt [Anzahl] Monate. Danach ist der Vertrag monatlich kündbar, eine Kündigung in Textform per E-Mail genügt.“

2. Domain

Vorher: „Die Domain wird von uns registriert und verwaltet.“ Nachher: „Die Domain wird auf den Namen des Auftraggebers registriert. Bei Vertragsende überträgt der Auftragnehmer sie ohne Zusatzkosten an den Auftraggeber oder einen von ihm benannten Anbieter.“ Läuft die Domain auf die Agentur, verlieren Sie beim Wechsel Ihre Webadresse.

3. Leistungsumfang

Vorher: „Erstellung einer modernen Website inklusive Betreuung.“ Nachher: „Enthalten sind: Texte, Bildauswahl, Hosting, Wartung und Sicherheitsupdates. Fotos und Logo liefert der Auftraggeber.“ Passen Sie die Liste an. Wichtig ist, dass jede Leistung klar einer Seite zugeordnet ist.

4. Datenschutz und Hosting

Vorher: „Die Website ist DSGVO-konform.“ Nachher: „Der Auftragnehmer erstellt Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweis passend zu den eingesetzten Diensten. Die Website wird auf Servern in Deutschland oder der EU gehostet.“

Welche Antworten im Gespräch sind ein Warnsignal?

Auf eine konkrete Frage gibt eine seriöse Agentur eine konkrete Antwort, Ausweichen ist selbst schon eine Information.

Schwach: „Die Domain ist bei uns in guten Händen, darum müssen Sie sich nicht kümmern.“ Stark: „Die Domain läuft auf Ihren Namen, die Zugangsdaten bekommen Sie mit der Abnahme.“

Schwach: „Referenzen zeigen wir aus Datenschutzgründen nicht.“ Stark: „Hier sind drei Links, rufen Sie die Inhaber gern an.“ Kundenseiten sind öffentlich, ein Datenschutzproblem entsteht durch einen Link nicht.

Schwach: „Laufzeit und Details klären wir, wenn es losgeht.“ Stark: „Das Angebot nennt Laufzeit, Kündigungsfrist und alle laufenden Leistungen.“ Unterschreiben Sie erst, wenn diese Punkte im Angebot stehen.

Sind Sie unsicher, fragen Sie bei Ihrer Handwerkskammer nach, ob sie zu Digitalisierungsthemen berät. Einen Vertragsentwurf mit langer Bindung kann zusätzlich ein Anwalt gegenlesen.

Was können Sie heute noch prüfen?

Ein Blick ins Impressum der Agentur dauert kaum länger als ein Anruf und zeigt bereits viel.

Öffnen Sie heute das Impressum der Agentur, mit der Sie sprechen, und gleichen Sie es mit den vier Punkten oben ab. Bitten Sie danach per Mail um Links zu Live-Referenzen aus dem Handwerk und um einen Vertragsentwurf mit Domain-Klausel.

Der einfachste Weg, eine Seite für den eigenen Betrieb vorab zu sehen, ist die kostenlose Website-Vorschau unten.

Häufige Fragen
Muss eine Webdesign-Agentur selbst ein Impressum haben?
Ja. Wer gewerblich eine Website betreibt, braucht nach dem Digitale-Dienste-Gesetz ein Impressum mit Name, Rechtsform, Anschrift und Kontaktwegen. Das gilt auch für Agenturen.
Wem gehört die Domain, wenn die Agentur sie registriert?
Dem, auf dessen Namen sie registriert ist. Lassen Sie sich vertraglich zusichern, dass die Domain auf Ihren Betrieb läuft und bei Vertragsende übertragen wird.
Gilt die gesetzliche Begrenzung von Vertragslaufzeiten auch für meinen Betrieb?
Die Regeln für faire Verbraucherverträge schützen Verbraucher. Als Betrieb sind Sie Geschäftskunde, deshalb zählt vor allem, was Sie im Vertrag zu Laufzeit und Kündigung vereinbaren.
Was tun, wenn die Agentur keine Live-Referenzen nennt?
Fragen Sie einmal schriftlich nach Links zu Seiten, die heute online sind. Kommen keine, fehlt Ihnen der wichtigste Nachweis für die Arbeit der Agentur.
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Ihre Website sollte das auch können?

Wir bauen die erste Version Ihrer neuen Handwerker-Website kostenlos. Sie zahlen erst, wenn sie Ihnen gefällt und live geht.

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